Äquivalenzbescheinigung - Anerkennung Tertial
Die Äquivalenzbescheinigung
Für Studierende ausländischer Universitäten, die einen Teilabschnitt des Praktischen Jahres (PJ) an einer im Klinik-Katalog der Universität Zürich (UZH) gelisteten Klinik absolvieren, stellt das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Zürich eine sogenannte Äquivalenzbescheinigung aus. Diese dient der Anerkennung des Teilabschnitts durch die Heimatuniversität.
Benötigte Unterlagen
- Äquivalenzbescheinigung
Formular Äquivalenzbescheinigung (DOCX, 92 KB)
Bitte soweit wie möglich vorausfüllen.
WICHTIG: Angabe Ihrer vollständigen für den Rückversand nutzbaren Postanschrift.
Formulare Ihrer Heimatuniversität können in der Regel ebenfalls bearbeitet werden (zusätzlich oder anstelle unseres Formulars). Die Kosten belaufen sich unverändert auf CHF 50.00 pro bestätigten Zeitraum, unabhängig von der Anzahl der verschiedenen Formulare. - Klinikbescheinigung
Formular Klinikbescheinigung (PDF, 15 KB)
Bitte achten Sie darauf, dass die Dauer der Ausbildung korrekt angegeben ist und dass das Ausstellungsdatum der Bescheinigung nicht vor dem letzten Arbeitstag liegt.
Bitte geben Sie unter Fehlzeiten sämtliche Absenzen (Fehltage, Krankheitstage, Kompensationstage) an. Erkundigen Sie sich ggf. bitte direkt bei Ihrem Prüfungsamt/Ihrer Heimatuniversität, welche Absenzen hier genau gelten. - Zahlungsbestätigung der Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 50.00 pro bestätigten Zeitraum und Fachgebiet. Die Gebühr kann auch in Euro überwiesen werden (bitte aktuellen Umrechnungskurs verwenden).
Name, Überweisungsdatum und Betrag müssen ersichtlich sein.
Bitte reichen Sie die Zahlungsbestätigung mit den anderen Unterlagen als PDF ein.
Bankverbindung:
Name des Begünstigten:
Rechnungswesen der Universität Zürich, Äquivalenzbescheinigung, CH-8001 Zürich
Name der Bank: PostFinance, Nordring 8, CH-3030 Bern
BIC (Bank Identifier Code): POFICHBEXXX
IBAN (International Bank Account Number): CH78 0900 0000 3077 2260 9 - Ihre Kontaktdaten
Benutzen Sie hierfür unser Kontaktdatenformular (DOCX, 13 KB).
Bitte achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Unvollständig eingegangene Unterlagen werden einbehalten, bis sie uns komplett vorliegen.
Provisorische Äquivalenzbescheinigung für BAföG
Für die Ausstellung der provisorischen Äquivalenzbescheinigung (BAföG) benötigen wir die Klinikbescheinigung, unser vorausgefülltes FormularProvisorische Äquivalenzbescheinigung (DOCX, 94 KB) sowie ihre Kontaktdaten (DOCX, 13 KB).
Eine Gebühr wird hierfür nicht erhoben.
Einreichung der Unterlagen
Bitte reichen Sie uns Ihre Unterlagen digital ein: aequivalenzbescheinigung@dekmed.uzh.ch.
Ausnahme: Klinikbescheinigungen, die zusätzlich vom Dekanat unterschrieben oder mit dem Siegel der Medizinischen Fakultät versehen werden müssen, müssen weiterhin postalisch eingereicht werden. Senden Sie diese Unterlagen bitte an folgende Adresse:
Universität Zürich
Medizinische Fakultät, Dekanat
Pestalozzistrasse 3
8032 Zürich - Schweiz
Kennwort: Äquivalenzbescheinigung
Bitte lassen Sie uns Ihre Unterlagen nicht per Einschreiben zukommen, da dies zu Problemen bei der Sendungsannahme führen kann und im ungünstigsten Fall zu einer Retournierung des Schreibens an den Absender führt.
Bearbeitungsdauer und Versand Ihrer Unterlagen
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 5 Arbeitstage.
Sie erhalten die Unterlagen per Post von uns zurück.
Es ist weder Expressversand / Einschreiben / Sendungsverfolgung noch eine persönliche Abgabe oder Abholung möglich.
FAQ
Benötigte Unterlagen
Kann ich ein Äquivalenzbescheinigungsformular / Gleichstellungsbescheinigungsformular meiner Universität einreichen? - Ja, beide Formulare Ihrer Heimatuniversität können in der Regel ebenfalls bearbeitet werden (zusätzlich oder anstelle unseres Formulars).
Wieviele Ausfertigungen der Äquivalenzbescheinigungen werden ausgestellt? - In der Regel stellen wir eine Ausfertigung jedes Formulars aus. Auf Anfrage stellen wir Ihnen maximal zwei Ausfertigungen pro Formular aus (Nachricht Kontaktformular).
Gebühren
Ich mache zwei Tertiale direkt nacheinander in zwei unterschiedlichen Fachgebieten. Reicht es, CHF 50,00 einzuzahlen? - Nein, es werden CHF 50.00 pro bestätigten Zeitraum und Fachgebiet fällig.
Werden für Formulare, die nur mit dem Universitätssiegel versehen werden müssen, ebenfalls Gebühren erhoben? - Ja, hierfür wird ebenfalls eine Gebühr von CHF 50.00 fällig.
Muss ich für die provisorische Äquivalenzbescheinigung (BAföG) ebenfalls CHF 50,00 bezahlen? - Für die provisorische Äquivalenzbescheinigung wird keine Gebühr erhoben.
Einreichung der Unterlagen
Kann ich handschriftlich ausgefüllte Formulare oder Fotos von Dokumenten einreichen? - Nein, bitte verwenden Sie die offiziellen Formulare, füllen Sie diese elektronisch aus und schicken Sie uns diese als PDF.
Kann ich meine Unterlagen schon vor dem offiziellen Ende meines Tertials einreichen? - Ja, wenn Sie am Ende Ihres Tertials Fehlzeiten oder Kompensationstage haben, können Sie Ihre Unterlagen nach Ihrem letzten Arbeitseinsatz in der Klinik bei uns einreichen. Bitte achten Sie darauf, dass die Fehlzeiten entsprechend eingetragen wurden und das Datum Ihrer Klinikbescheinigung mit dem Datum auf der Äquivalenzbescheinigung übereinstimmt.
Bearbeitungsdauer und Versand
Ich brauche meine Unterlagen sehr dringend. Wie kann ich die Bearbeitungszeit verkürzen? - Reichen Sie die Unterlagen digital ein und sorgen Sie dafür, dass Ihre Unterlagen vollständig und vorausgefüllt sind.
Woher weiss ich, dass meine Unterlagen bearbeitet wurden? - Wenn Sie Ihre Dokumente digital eingereicht haben, erhalten Sie sowohl eine Eingangsbestätigung (Ticket) als auch nach Bearbeitung Ihrer Unterlagen eine automatische Nachricht, dass Ihr Ticket geschlossen wurde. Das bedeutet, dass sich Ihre Unterlagen auf dem Postweg zu Ihnen befinden.