Lehrfinanzierung
Grundsätze der Lehrvergütung für Partner- und Lehrspitäler
Die UZH entschädigt die Vorbereitung und Durchführung der Lehrveranstaltungen einschliesslich Präsenz- und Leistungskontrollen den Partner- oder Lehrspitälern in Form einer Pauschale pro erteilter Lektion. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Kosten der erteilten Lehre (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie die Administration) an den Partner- und Lehrspitälern abgegolten.
Die Pauschale pro Lektion beträgt CHF 180.
Lehrleistungen von Lehrpersonen der Partner- und Lehrspitäler, welche im Rahmen von Lehrveranstaltungen an einem der universitären Spitäler des Kantons Zürich erbracht werden, werden den universitären Spitälern über das Finanzierungsmodells des Kantons Zürich abgegolten und werden den Partner- und Lehrspitälern von der UZH daher nicht vergütet.
Zieht das Partner- oder Lehrspital für die Durchführung seiner Lehrveranstaltungen Dritte (z.B. externe Lehrpersonen) bei, trägt es die hierdurch entstehenden Kosten selbst. Diese Kosten werden von der UZH nicht zusätzlich vergütet.
Die Rechnungsstellung erfolgt semesterweise durch das jeweilige Partner- oder Lehrspital auf Basis der von der UZH gelieferten und vom Lehrspital geprüften Lehrleistungsaufstellung. Basis dieser Aufstellung ist die Lehrplanung im Planungstool der MeF.
Fragen zum Thema Lehrfinanzierung können gerichtet werden an: lehrfinanzierung@dekmed.uzh.ch