Bewerbung und Immatrikulation
Prozessübersicht
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Immatrikulationspflicht für Doktorierende
Studierende haben so lange immatrikuliert zu bleiben, wie sie Leistungen der UZH beanspruchen. Die Einhaltung des Immatrikulationsobligatroriums wird bei der Anmeldung zum Abschlusse durch die Fakultät überprüft. Nähere Details finden Sie in der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (VSZ)
Falls Sie zwischen Studienabschluss (d.h. Eidgenössischem Examen) und Beginn der Doktorarbeit unterbrochen haben, also nicht immatrikuliert waren, müssen Sie sich Online immatrikulieren, die Bestätigung für Doktorandinnen und Doktoranden herunterladen und vom Doktorvater oder der Doktormutter unterzeichnen lassen. Diese brauchen Sie, um in den Genuss der reduzierten Kollegiengeldpauschale für Doktorierende zu kommen.