Dissertation und Dokumente
Dissertationsschrift (Original und Kopie)
Titelseite
Die Titelseite erstellen Sie bitte exakt gemäss der Vorlage, die Sie hier herunterladen können. Auf der Titelseite müssen alle Vornamen gemäss Angaben im Pass oder der ID-Karte erwähnt sein. Die Bezeichnungen der universitären Institute und Kliniken entnehmen Sie bitte der aktuellen Website der jeweiligen Institution.
Musterdissertation (DOC, 62 KB) (Vorlage für Monographie)
Musterdissertation_Publikation (DOC, 57 KB) (Vorlage für Publikation)
Sprache
Deutsch oder Englisch (gemäss Promotionsverordnung sind auf Antrag an den Dekan andere Sprachen möglich). Die Titelseite muss jedoch in jedem Falle in Deutsch verfasst sein, mit Ausnahme des Titels.
Im Deutschen können Sie nach der bisherigen oder nach der neuen Rechtschreibung gehen, müssen dann aber für die gesamte Dissertation bei der anfangs getroffenen Wahl bleiben.
Textgestaltung
Für die Darstellung des Textes (Zeilenabstand, Randeinstellungen etc.) sowie die Platzierung der Abbildungen bestehen keine Vorschriften. Bitte beachten Sie dennoch die Musterdissertation.
Inhaltsverzeichnis
Die Abschnitte der Dissertationsschrift (Zusammenfassung, Einleitung, wissenschaftliche Fragestellung, Methoden, Resultate, Diskussion, Literaturverzeichnis, Danksagung und Lebenslauf) müssen in einem Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe aufgeführt sein. Es ist am Anfang der Arbeit einzufügen. Alle nummerierten Titel und Untertitel müssen mit der Arbeit übereinstimmen (Buchstabe-für-Buchstabe) und vollständig aufgeführt sein.
Zusammenfassung
Die Dissertation muss unter dem Titel "Zusammenfassung" eine maximal zwei Seiten lange Kurzfassung über wissenschaftliche Fragestellung, Methodik, Resultate und Schlussfolgerungen enthalten. Die Zusammenfassung muss am Anfang der Arbeit, nach dem Inhaltsverzeichnis, eingefügt werden.
Literaturverzeichnis
Über dessen Gestaltung bestehen keine Vorschriften, es soll aber einem gebräuchlichen Format (wie zum Beispiel Autor-Jahr-System) entsprechen.
Dank und Widmung
Eine Verdankung und/oder Widmung kann in die Arbeit eingeflochten werden (am Anfang der Arbeit vor dem Inhaltsverzeichnis oder am Ende der Arbeit vor dem Lebenslauf).
Lebenslauf
Als letzte Seite (d. h. nach dem Literaturverzeichnis, Anhang bzw. Dank) muss Ihre Dissertation einen tabellarischen Kurzlebenslauf enthalten. Folgende Angaben müssen chronologisch aufgeführt sein:
- Name, Vorname(n) gemäss Pass/ID
- Vollständiges Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr)
- Schulen (Primarschule, Sekundarschule, Gymnasium), Ort
- Matura-Typ bzw. Ergänzungsprüfung zur Eidg. Matura*
- Beginn und Ende des Studiums. Name der Universität/en, an der/denen Sie Medizin studiert haben
- Der Studienabschluss* als solcher ist zu erwähnen: Jahr der Eidgenössischen Prüfung. Name der Universität und Ort, an der das Eidg. Examen abgelegt wurde.
- Berufliche Tätigkeit (bis aktuelles Datum soweit vorhanden)
*Sollten Sie Ihre Reifeprüfung bzw. Ihre Schlussprüfung/Approbation als Arzt im Ausland abgelegt haben, bezeichnen Sie diese bitte als solche bzw. geben Sie den offiziellen Namen an.
Einreichen der Dissertationsunterlagen
Gemäss § 8 der Promotionsverordnung ist die Einreichung frühestens ein Jahr nach dem Studienabschluss möglich
Einzureichende Unterlagen - bitte loggen Sie sich dazu im MedTool ein
Aufbewahrungspflicht (DOCX, 52 KB)
Checkliste für einzureichende Unterlagen (PDF, 125 KB)
Achtung: Wir bitten alle Unterlagen ausschliesslich über die Datenbank MedTool einzureichen.
Damit die Gesuche konzentriert verarbeitet werden können, ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt. Dafür bieten wir Mi. und Fr. eine ZOOM-Sprechstunde an. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es 1 - 2 Semester dauert, bis Ihre Dissertation genehmigt ist.
Formen der Dissertation
I. Dissertation als Publikation in einem wissenschaftlichen Journal
Bedingungen, um eine Publikation als Dissertation einreichen zu können:
Voraussetzung ist, dass die Arbeit in einem peer-reviewed Journal als Originalarbeit oder als Übersichtsarbeit, die im Wesentlichen den Kriterien eines systematischen Reviews gemäss Prisma Checkliste (www.bmj.com/content/bmj/pdf) entspricht, erschienen (oder zumindest im vorliegenden Wortlaut akzeptiert) ist.
Als grober Richtwert gilt: Journale mit einem Impact Factor über 2 besitzen ausreichende Qualität, solche mit einem Impact Factor kleiner als 1 mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht. Die endgültige Entscheidung ob eine Publikation als Dissertationsleistung zur Annahme empfohlen werden kann trifft die Kommission. Journale ohne Impact Factor und ohne Listung im Web of Science werden von der Dissertationskommission nicht als Dissertationsleistung anerkannt.
Bedingungen, um eine Publikation als Dissertation einreichen zu dürfen
1. Sie müssen Erstautor/in sein. Ist diese Bedingung erfüllt, muss die definitiv erfolgte Publikation in durch das Journal angenommener Version eingereicht werden.
Die Dissertation besteht somit aus folgenden Bestandteilen: Titelseite, Publikationshinweis, Publikation im Original als PDF im Layout des Journals, evtl. Danksagung, Lebenslauf
2. Bei einer geteilten Erstautor/inneschaft (equal contribution) mit max. 2 Erstautoren/innen - unabhängig davon, ob der/die Doktorierende an erster oder zweiter Stelle genannt wird - schreiben Doktorierende einen strukturierten Begleittext im Umfang von ca. 1000 Wörtern (erweiterte Zusammenfassung bzw. Mini-Dissertation) bezugnehmend auf das Projekt respektive Paper und ergänzen diese mit der Darstellung ihrer eigenen Arbeitsleistung. Der Umfang der Studie muss eine geteilte Erstautor/innenschaft rechtfertigen. In der Regel werden Publikationen mit mehr als 2 Erstautoren/innen nicht als Dissertationsleistung zur Annahme empfohlen.
Ist diese Bedingung erfüllt, muss die definitiv erfolgte Publikation in durch das Journal angenommener Version eingereicht werden.
Die Dissertation besteht somit aus folgenden Bestandteilen: Titelseite, Publikationshinweis, Publikation im Original als PDF im Layout des Journals, Begleittext, evt. Danksagung, Lebenslauf
Begründung zur Sonderregelung bei Einreichung einer Publikation die nicht den Regularien der Medizinischen Fakultät entspricht
Falls die einzureichende Publikation von den Regularien der Medizinischen Fakultät abweicht (Originalarbeit oder Übersichtsarbeit gemäss Prisma Checkliste, qualitativ ausreichendes Journal, d.h. mit ausreichendem Impactfaktor und Listung im Web of Science) ist eine Bestätigung der betreuenden/leitenden Person vorzulegen, aus der klar hervor geht warum im vorliegenden Fall eine „besondere Ausnahme“ vorliegt, die eine Annahme als Dissertationsleistung rechtfertigt. Dazu ist das dafür vorgesehene folgende Formular Diss_Vorlage_Begründung_Sonderregelung (DOCX, 55 KB)
Publikationshinweis: Vermerk über die Publikation nach der Dissertations-Titelseite
Die Bestandteile der Dissertation sind somit:
- Titelseite
- Publikationshinweis
- Publikation (Kopien Ihrer effektiv im Journal veröffentlichten Arbeiten)
- Verdankung / Widmung (fakultativ)
- Begleittext zur Publikation (1'000 Worte: nur bei geteilter Erstautor/innenenschaft)
- Lebenslauf
II. Dissertation ohne Publikation in einem wissenschaftlichen Journal (Monographie)
Bedingungen, um eine Dissertation ohne Publikation einreichen zu können:
Bitte verfahren Sie so, wie in der Musterdissertation vorgegeben.
Die Bestandteile der Dissertation sind somit:
- Titelseite
- Inhaltsverzeichnis
- Selbstverfasste Dissertation
- Lebenslauf
Rechtliches
Für die Promotionsordnung klicken Sie bitte hier:
Promotionsverordnung Dr.med. / Dr.med.dent. / Dr.med.chiro. (PDF, 96 KB)
Ab dem 1. September 2020 tritt die neue Promotionsverordnung/Änderungsverordnung in Kraft:
Teiländerung der neuen Promotionsverordnung/Änderungsverordnung (PDF, 29 KB)
Prüfung und Begutachtung der Dissertation
Ihre Dissertation wird zusammen mit dem Fachgutachten der Dissertationskommission zur Prüfung vorgelegt. Die Dissertationskommission legt eine Zweitbegutachtung fest und beurteilt Ihre Dissertation. Wird Ihre Dissertation als genügend bewertet, empfiehlt die Dissertationskommission die Annahme zu Handen der Fakultätsversammlung.
Genehmigung der Dissertation
Bei Annahme durch die Dissertationskommission wird Ihre Dissertation an der nächstmöglichen Sitzung zur Genehmigung durch die Fakultät vorgelegt. Nach der Sitzung liegt Ihre Arbeit 14 Tage im Dekanat zur Einsicht für die Fakultätsmitglieder auf, damit die vorgeschriebene Möglichkeit der Einsprache gegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist werden Sie umgehend schriftlich über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Dissertation orientiert. Telefonische Auskünfte über den Stand eines Dissertations-Antrages werden keine erteilt.
Rückgabe der eingereichten Unterlagen
Mit der Rückgabe der eingereichten Unterlagen nach der Genehmigung der Dissertation erhalten Sie das "Gut zum Druck". Erst danach können Sie die Pflichtexemplare drucken lassen.
Druck der Pflichtexemplare
Die Dissertation muss in Umfang und Form, wie sie von der Fakultät genehmigt wurde, vervielfältigt werden. Änderungen der Abhandlung dürfen nur mit Bewilligung des zuständigen Fakultätsmitgliedes resp. des zuständigen Titularprofessors / der zuständigen Titularprofessorin und des Dekans vorgenommen werden.
Das Format der Pflichtexemplare muss A4 sein. Eine Spiralbindung ist nicht zulässig. Der Druck der Pflichtexemplare erfolgt durch die Doktorierenden.
Sie sind frei in der Wahl der Druckerei, jedoch müssen die Vorgaben eingehalten werden. Details entnehmen Sie bitte den „Druckrichtlinien“. Das Auftragsblatt für die Druckerei finden Sie hier:
Verteilung der Pflichtexemplare
Anzahl und Empfänger/-innen
Nach Genehmigung Ihrer Abhandlung durch die Fakultät müssen Sie das "Gut zum Druck" vom Dekanat abwarten, bevor Sie an die nachfolgend genannten Empfänger/in Pflichtexemplare Ihrer Dissertation abliefern:
- 1 Expl.: Medizinisches Dekanat per Post, muss auf der Titelseite vom Leiter oder der Leiterin unterschrieben sein
- 1 Expl.: Leiter oder Leiterin
- 1 Expl.: Betreuer oder Betreuerin
- 1 Expl.: Universität Zürich, Hauptbibliothek - Medizin Careum
- 3 Expl.: Zentralbibliothek Zürich
- Wir empfehlen Ihnen, vorsichtshalber zusätzlich zu den obengenannten Pflichtexemplaren 2 weitere Exemplare als Dokumentation für Sie selbst herzustellen.
Bescheinigung über abgelieferte Pflichtexemplare
Mit dem "Gut zum Druck" erhalten Sie vom Dekanat eine "Bescheinigung über abgelieferte Pflichtexemplare", auf dem die Empfängerin oder der Empfänger der Pflichtexemplare deren Erhalt bestätigen muss. Die vollständig unterschriebene Bescheinigung ist dem Dekanat zusammen mit dem Pflichtexemplar per Post einzureichen.
Abgabefrist
Sie müssen die Pflichtexemplare innerhalb von 24 Monaten nach Annahme der Abhandlung durch die Fakultät (Datum des Genehmigungsschreibens) abliefern. Sollten Sie die Frist von 24 Monaten nicht einhalten können, können Sie den Dekan unter Angabe der Gründe schriftlich um Fristverlängerung ersuchen. Der Anspruch auf Verleihung des Doktortitels verfällt, falls die Pflichtexemplare nicht innerhalb der vorgeschriebenen bzw. rechtzeitig verlängerten Frist abgegeben werden.
Umgang mit Plagiaten
Informationen für den Umgang mit Plagiaten finden Sie hier:
Plagiatserkennungssoftware
Die Universität Zürich bietet auf www.plagscan.uzh.ch ein Interface an, um mit der Plagiaterkennungssoftware PlagScan zu arbeiten.
Umgang mit multiplen Affiliationen bei Publikationen
Die Empfehlungen richten sich ausschliesslich an Personen, die im Bereich der Medizin an einer der sechs Institutionen der Universitären Medizin Zürich (UMZH), also der Universität Zürich (UZH), der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH Zürich) oder einem der vier Universitätsspitäler der Universität Zürich angestellt sind.
Richtlinien (DE) (PDF, 234 KB) / Guidelines (ENG) (PDF, 193 KB)
Einreichung einer Dissertation
Wichtige Information:
Die Dissertationen werden seit dem
1. Oktober 2022 über die neue Datenbank MedTool verwaltet. Alle Einreichungen erfolgen nicht mehr per E-Mail, sondern direkt in der Datenbank durch die Doktorierenden selbst.
Den Link dazu finden Sie hier:
Voraussetzung für die Anmeldung im MedTool ist die Immatrikulation.
Wichtige Termine und Ankündigungen
Nächster Termin Sitzung Dissertationskommission:
24.06.2025
Späteste Einreichung für die Sitzung:
16.06.2025