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Medizinische Fakultät

Härtefallregelung für Nachwuchsforschende im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

Die Universitätsleitung hat eine Härtefallregelung für Personen auf Qualifikationsstellen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verabschiedet.

Gemäss dieser Regelung können Nachwuchsforschende, welche in ihrer Forschungsarbeit aufgrund der Covid-19-Pandemie nachweislich beeinträchtigt wurden, unter gewissen Bedingungen eine Zusatzfinanzierung für die Verlängerung ihrer Anstellung beim Prorektorat Forschung beantragen. Dabei handelt es sich explizit um eine subsidiäre Massnahme in Härtefällen.Die entsprechenden Anträge müssen von den Vorgesetzten via die zuständigen Dekanate (sekretariat@dekmed.uzh.ch) beim Prorektorat Forschung eingereicht werden.

Alle Details zu dieser Härtefallregelung finden Sie auf der Webseite der UZH zum Coronavirus unter Information für Forschende.

Assistenz- und Förderungsprofessuren fallen nicht unter die oben beschriebene Härtefallregelung. Die möglichen Auswirkungen der Pandemie sollen daher in den regulären Standortgesprächen oder auch gesonderten Gesprächen mit den Nachwuchsprofessorinnen und -professoren aktiv diskutiert und im Bedarfsfall nach individuellen Lösungen gesucht werden.

Verlängerungen über die gemäss PVO-UZH maximale Anstellungsdauer hinaus sind sowohl für Qualifikationsstellen als auch Assistenz- und Förderungsprofessuren möglich.