Der Bundesrat hat neue Massnahmen beschlossen (LINK).
Neuerungen:
- Home Office Pflicht, wenn dies aufgrund der Art der Arbeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.
- Maskenpflicht wenn mehr als 1 Person im Raum ist.
- Beides gilt auch für Forschungstätigkeiten.
Keine Änderungen:
- Bibliotheksdienstleistungen und Lernarbeitsplätze
- Gebäudeöffnungszeiten
- Prüfungen
- Lehre
Alle Informationen auf einen Blick:
Überblick UZH
Informationen für Mitarbeitende
Informationen für Dozierende
Informationen für Forschende
Informationen für Studierende