Die Dissertation an der MeF
Die Dissertation an der MeF
Voraussetzungen für das Promotionsstudium an der MeF
Zulassung und Bewerbung mit Schweizer Vorbildung
Zulassung und Bewerbung mit ausländischer Vorbildung
Immatrikulationspflicht für Doktorierende
Dissertation
Handbuch Dissertation
Formale Vorschriften
Dissertations-Abgabe
Sonderformen von Dissertationen
Genehmigung
Rückgabe
Druck
Verteilung
Promotion
Umgang mit Plagiaten
Die Dissertation an der MeF
Für das Doktorat gibt es eine minimale Richtzeit von zwei Semestern. Erfahrungen haben gezeigt, dass es in der Regel zwischen einem und vier Jahren dauert.
Für den illustrierten Ablauf des Prozesses klicken Sie bitte hier:
Für die Promotionsordnung klicken Sie bitte hier:
Allgemeine Informationen zur Doktoratsstufe an der Medizinischen Fakultät finden Sie hier.
Voraussetzungen für das Promotionsstudium an der MeF
Voraussetzung für die Bewerbung für das Doktoratsstudium und den Beginn einer Doktorarbeit ist die Einwilligung eines Doktorvaters bzw. einer Doktormutter
Die Fakultätsmitglieder und Fakultätsvorstandsmitglieder finden Sie unter folgenden Links:
http://www.med.uzh.ch/UeberdieFakultaet/fakultaetsvorstand.html
http://www.med.uzh.ch/UeberdieFakultaet/fakultaetsmitglieder.html
Titularprofessorinnen und Titularprofessoren mit Promotionsrecht an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich:
- Prof. Dr. med. Urs Eiholzer
- Prof. Dr. med. Jürgen Frielingsdorf
- Prof. Dr. med. Michael Grotzer
- Prof. Dr. med. René Hornung
- Prof. Dr. med. Alex Huber
- Prof. Dr. med. Rahel Kubik
- Prof. Dr. sc. nat. Hans-Peter Landolt
- Prof. Dr. med. Caroline Maake
- Prof. Dr. med. Thomas J. Neuhaus
- Prof. Dr. rer. nat. Peter Sander
- Prof. Dr. med. Haiko Sprott
- Prof. Dr. med. Sandro Stöckli
- Prof. Dr. sc. nat. Beat Thöny
- Prof. Maries van den Broek, PhD
Zulassung und Bewerbung mit Schweizer Vorbildung
Die Bewerbung erfolgt durch eine Online-Einschreibung für das Doktoratsstudium an der Universität Zürich. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Immatrikulation.
Stellen Sie ein Immatrikulationsgesuch an die Kanzlei der UZH. Die Anmeldung erfolgt Online auf der Seite des Doktoratsstudiums.
Für die Immatrikulation ist zuständig:
Abteilung Studierende
Zulassungsstelle
Rämistrasse 71
1. Stock (F 107)
CH - 8006 Zürich
Tel. +41-44-634 22 36
E-Mail: admission(at)ad.uzh.ch
Zulassung und Bewerbung mit ausländischer Vorbildung
Die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Diplomes erfolgt durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO). Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00406/index.html?lang=de
Die Bewerbung erfolgt durch eine Online-Einschreibung für das Doktoratsstudium an der Universität Zürich. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Immatrikulation.
Stellen Sie ein Immatrikulationsgesuch an die Zulassungsstelle der UZH. Die Anmeldung erfolgt Online auf der Seite des Doktoratsstudiums.
Nach der erfolgreichen Online-Immatrikulation erhalten Sie eine Übersicht über die bei der Zulassungsstelle einzureichenden Unterlagen.
Für die Immatrikulation ist zuständig:
Abteilung Studierende
Zulassungsstelle
Rämistrasse 71
1. Stock (F 107)
CH - 8006 Zürich
Tel. +41-44-634 22 36
E-Mail: admission(at)ad.uzh.ch
Immatrikulationspflicht für Doktorierende
Doktorandinnen und Doktoranden müssen während der gesamten Doktorandenzeit bis zum Abschluss des Promotionsverfahrens, d.h. bis zur Genehmigung der Dissertation, immatrikuliert sein.
Für das Merkblatt zur Immatrikulation klicken Sie bitte hier:
Merkblatt Immatrikulation
Falls Sie zwischen Studienabschluss (d.h. Eidgenössischem Examen) und Beginn der Doktorarbeit unterbrochen haben, also nicht immatrikuliert waren, müssen Sie sich Online immatrikulieren, die Doktorandenbestätigung herunterladen und vom Doktorvater oder der Doktormutter unterzeichnen lassen. Diese brauchen Sie, um in den Genuss der reduzierten Kollegiengeldpauschale für Doktorierende zu kommen.
Dissertation
Jetzt können Sie mit der Dissertation beginnen!
So wird es gemacht:
Handbuch Dissertation
Formale Vorschriften
Dissertationsschrift (Original und Kopie)
Titelseite
Die Titelseite erstellen Sie bitte exakt gemäss der Vorlage, die Sie hier herunterladen können. Auf der Titelseite müssen alle Vornamen gemäss Angaben im Pass oder der ID-Karte erwähnt sein. Die Bezeichnungen der universitären Institute und Kliniken entnehmen Sie bitte der aktuellen Website der jeweiligen Institution.
Sprache
Deutsch oder Englisch. Die Titelseite muss jedoch in jedem Falle in Deutsch verfasst sein, mit Ausnahme des Titels.
Im Deutschen können Sie nach der bisherigen oder nach der neuen Rechtschreibung gehen, müssen dann aber für die gesamte Dissertation bei der anfangs getroffenen Wahl bleiben.
Textgestaltung
Für die Darstellung des Textes (Zeilenabstand, Randeinstellungen etc.) sowie die Plazierung der Abbildungen bestehen keine Vorschriften. Bitte beachten Sie dennoch die Musterdissertation.
Inhaltsverzeichnis
Die Abschnitte der Dissertationsschrift (Zusammenfassung, Einleitung, wissenschaftliche Fragestellung, Methoden, Resultate, Diskussion, Literaturverzeichnis, Danksagung und Lebenslauf) müssen in einem Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe aufgeführt sein. Es ist am Anfang der Arbeit einzufügen. Alle nummerierten Titel und Untertitel müssen mit der Arbeit übereinstimmen (Buchstabe-für-Buchstabe) und vollständig aufgeführt sein.
Zusammenfassung
Die Dissertation muss unter dem Titel "Zusammenfassung" eine maximal zwei Seiten lange Kurzfassung über wissenschaftliche Fragestellung, Methodik, Resultate und Schlussfolgerungen enthalten. Die Zusammenfassung muss am Anfang der Arbeit, nach dem Inhaltsverzeichnis, eingefügt werden.
Literaturverzeichnis
Über dessen Gestaltung bestehen keine Vorschriften, es soll aber einem gebräuchlichen Format (wie zum Beispiel Autor-Jahr-System) entsprechen.
Dank und Widmung
Eine Verdankung und/oder Widmung kann in die Arbeit eingeflochten werden (am Anfang der Arbeit vor dem Inhaltsverzeichnis oder am Ende der Arbeit vor dem Lebenslauf).
Lebenslauf
Als letzte Seite (d. h. nach dem Literaturverzeichnis, Anhang bzw. Dank) muss Ihre Dissertation einen tabellarischen Kurzlebenslauf enthalten. Folgende Angaben müssen chronologisch aufgeführt sein:
- Name, Vorname(n) gemäss Pass/ID
- Vollständiges Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr)
- Geburtsort und Bürgerort (falls kein Bürgerort gegeben, bitte Staatsangehörigkeit angeben)
- Schulen (Primarschule, Sekundarschule, Gymnasium), Ort
- Matura-Typ bzw. Ergänzungsprüfung zur Eidg. Matura*
- Beginn und Ende des Studiums. Name der Universität/en, an der/denen Sie Medizin studiert haben
- Der Studienabschluss* als solcher ist zu erwähnen: Jahr der Eidgenössischen Prüfung. Name der Universität und Ort, an der das Eidg. Examen abgelegt wurde.
- Berufliche Tätigkeit (bis aktuelles Datum soweit vorhanden)
*Sollten Sie Ihre Reifeprüfung bzw. Ihre Schlussprüfung/Approbation als Arzt im Ausland abgelegt haben, bezeichnen Sie diese bitte als solche bzw. geben Sie den offiziellen Namen an.
Details siehe auch letzte Seite der Musterdissertation.
Dissertations-Abgabe
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Dissertationsunterlagen per Post ein. Mit Studienbeginn vor 2007 ist die Einreichung jederzeit möglich. Wurde das Medizinstudium ab dem Jahr 2007 begonnen (Bachelor-Master), kann die Dissertation frühestens ein Jahr nach dem Eidg. Examen eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen
Checkliste für die Einreichung Ihrer Dissertationsunterlagen:
Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
Dissertationsoffice
Pestalozzistrasse 3/5
8091 Zürich
Telefon: 044 / 634 10 69
Telefonzeiten/Sprechzeiten Dissertationsoffice:
Montag - Donnerstag 13.00 bis 14.30 Uhr
Sie leisten einen wertvollen Beitrag zu einer schnelleren Verarbeitung, wenn Sie alle geforderten Unterlagen beilegen. Dissertationen mit formalen Mängeln oder unvollständigen Unterlagen werden zurückgeschickt und müssen neu eingereicht werden.
Damit die Gesuche konzentriert verarbeitet werden können, ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es 1 - 2 Semester dauert, bis Ihre Dissertation genehmigt ist. Details siehe Prozessübersicht.
Sonderformen von Dissertationen
Vorzeitige Publikation der Dissertation
Bedingungen, um eine Publikation als Dissertation einreichen zu können
Sie können eine Publikation nur dann als Dissertation einreichen, wenn Sie Erstautor/-in sind (Mitautoren/-innen können erwähnt werden).
Publikationshinweis: Vermerk über vorzeitige Publikation nach der Dissertations-Titelseite (gilt für Erstautoren/-innen)
Wurde Ihre Dissertation vor Einreichung an die Fakultät publiziert, müssen Sie auf einem separaten Blatt Name, Jahrgang, Band und Seitenzahl der Zeitschrift erwähnen, in welcher die Veröffentlichung erfolgt ist.
Dissertations-Exemplare
Bei bereits erfolgter Publikation kann der publizierte Text in der publizierten Form als Dissertationsinhalt abgeliefert werden. Die Bestandteile der Dissertation sind somit:
- Titelseite
- Publikationshinweis
- Publikation (Kopien Ihrer effektiv im Journal veröffentlichten Arbeiten)
- Verdankung / Widmung (fakultativ)
- Lebenslauf
Beachten Sie bitte die formalen Vorschriften der Dissertation und dass es neu keinen Antrag auf vorzeitige Publikation einer zur Dissertation bestimmten Arbeit mehr braucht.
Mediendissertation, Gemeinschaftsdissertation oder Dissertation im Ausland
Sie haben in Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine Mediendissertation (z.B. Selbstunterrichtsprogramm, Videofilm, Computerprogramm), eine Gemeinschaftsdissertation oder eine im Ausland entstandene Dissertation einzureichen. Eine vorgängige schriftliche Genehmigung durch den Dekan oder die Dekanin ist erforderlich. Auskünfte darüber erhalten Sie im Dekanat der Medizinischen Fakultät.
Doppeldoktorat - Cotutelle de Thèse - Co-tutela di Tesi
An der Universität Zürich besteht die Möglichkeit zu einem Doppeldoktorat mit Universitäten aus Frankreich und Italien. Auf diese Weise erwerben Sie gleichzeitig einen Doktortitel einer schweizerischen und einer italienischen bzw. französischen Hochschule.
Für mehr Informationen zum Doppeldoktorat klicken Sie bitte hier.
Im Rahmen dieser Doppeldoktorate werden auch Stipendien des Staatssekretariats für Bildung und Forschung (SBF) vergeben. Weitere Informationen dazu hier
Genehmigung
Genehmigung der Dissertation
Ihre Dissertation wird der Fakultät an der nächstmöglichen Sitzung zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Sitzung liegt Ihre Arbeit 14 Tage im Dekanat zur Einsicht für die Fakultätsmitglieder auf, damit die vorgeschriebene Möglichkeit der Einsprache gegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist werden Sie umgehend schriftlich über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Dissertation orientiert. Telefonische Auskünfte über den Stand eines Dissertations-Antrages werden keine erteilt. Pro Semester finden drei Sitzungen statt.
Rückgabe
Rückgabe der eingereichten Unterlagen
Mit der Rückgabe der eingereichten Unterlagen nach der Genehmigung der Dissertation erhalten Sie das "Gut zum Druck". Erst danach können Sie die Pflichtexemplare drucken lassen.
Druck
Druck der Pflichtexemplare
Die Dissertation muss in Umfang und Form, wie sie von der Fakultät genehmigt wurde, vervielfältigt werden. Änderungen der Abhandlung dürfen nur mit Bewilligung des zuständigen Fakultätsmitgliedes und des Dekans vorgenommen werden.
Das Format der Pflichtexemplare muss A4 sein. Ausschlisslich folgende Bindeart ist zulässig:
Softcover: Einband "gefälzelt".
Spiralbindung ist nicht zulässig. Der Druck der Pflichtexemplare erfolgt durch die Doktorierenden.
Der Druck der Pflichtexemplare in der Studentendruckerei ist wünschenswert, da die Arbeit dort den Anforderungen gemäss ausgeführt wird. Das Auftragsblatt für die Studentendruckerei kann hier bezogen werden:
Falls Sie es bevorzugen, eine andere Druckerei mit dem Druck der Pflichtexemplare zu betrauen, halten Sie sich bitte genau an die Vorgaben. Details entnehmen Sie bitte den "Druckrichtlinien".
Verteilung
Verteilung der Pflichtexemplare
Anzahl und Empfänger/-innen
Nach Genehmigung Ihrer Abhandlung durch die Fakultät müssen Sie das "Gut zum Druck" vom Dekanat abwarten, bevor Sie an die nachfolgend genannten Empfänger Pflichtexemplare Ihrer Dissertation abliefern:
- 1 Expl.: Medizinisches Dekanat per Post, muss auf der Titelseite vom Referenten oder von der Referentin unterschrieben sein
- 1 Expl.: Referent oder Referentin
- 1 Expl.: Leiterin oder Leiter (Bei mehreren Leitern ist jedem Leiter 1 Expl. abzugeben.)
- 1 Expl.: Hauptbibliothek Universität Zürich, Medizinbibliothek Careum
- 3 Expl.: Zentralbibliothek Zürich (Falls Sie Ihre Pflichtexemplare in der Studentendruckerei erstellen lassen, übernimmt die Studentendruckerei die Weiterleitung von 3 Pflichtexemplaren an die Zentralbibliothek.)
- Wir empfehlen Ihnen, vorsichtshalber zusätzlich zu den obengenannten Pflichtexemplaren 2 weitere Exemplare als Dokumentation für Sie selbst herzustellen.
Bescheinigung über abgelieferte Pflichtexemplare
Mit dem "Gut zum Druck" erhalten Sie vom Dekanat eine "Bescheinigung über abgelieferte Pflichtexemplare", auf dem die Empfängerin oder der Empfänger der Pflichtexemplare deren Erhalt bestätigen muss. Die vollständig unterschriebene Bescheinigung ist dem Dekanat zusammen mit dem Pflichtexemplar und der Adresskarte per Post zuzustellen.
Abgabefrist
Sie müssen die Pflichtexemplare innerhalb von 12 Monaten nach Annahme der Abhandlung durch die Fakultät (Datum des Genehmigungsschreibens) abliefern. Sollten Sie die Frist von 12 Monaten nicht einhalten können, können Sie den Dekan unter Angabe der Gründe schriftlich um Fristverlängerung ersuchen. Der Anspruch auf Verleihung des Doktortitels verfällt, falls die Pflichtexemplare nicht innerhalb der vorgeschriebenen bzw. rechtzeitig verlängerten Frist abgegeben werden.
Promotion
Promotion zum Doktor / zur Doktorin der Medizin
Promotionsausweis
Der Promotionsausweis wird Ihnen innerhalb von 4 -6 Wochen nach Abgabe der Pflichtexemplare zugestellt. Den Titel "Dr. med. / Dr. med. dent." dürfen Sie ab dem auf dem Promotionsausweis angegebenen Datum führen. Das Datum auf dem Promotionsausweis entspricht dem Datum auf dem Doktordiplom.
Doktordiplom
Das Doktordiplom wird Ihnen anlässlich einer Promotionsfeier durch den Dekan der Medizinischen Fakultät überreicht oder nach der Feier zugestellt werden. Zur Promotionsfeier können Sie bis zu drei Angehörige mitbringen.
Es findet jeweils eine Feier im Frühlingssemester und eine im Herbstsemester statt. Sie erhalten die Einladung frühzeitig zugestellt.
Die nächsten Promotionsfeiern finden statt am:
- Freitag, 07. Juni 2013
- Freitag, 21. Februar 2014
Umgang mit Plagiaten
Merkblatt für den Umgang mit Plagiaten
Die Lehrkommission der Universität Zürich hat ein Merkblatt für den Umgang mit Plagiaten erarbeitet.
Plagiaterkennungssoftware
Die Universität Zürich bietet auf www.docoloc.uzh.ch ein Interface an, um mit der Plagiaterkennungssoftware docoloc zu arbeiten. Der Zugang ist mittels UniAccess Konto möglich.
