Wahlstudienjahr
Im Wahlstudienjahr sollen praktische ärztliche Fähigkeiten und Fähigkeiten erlernt und vertieft werden. Das Wahlstudienjahr dauert 10 Kalendermonate. Während 9 Monaten erfolgt die Ausbildung durch eine ganztägige, praktische Tätigkeit als Unterassistentin / Unterassistent in Spitälern, Arztpraxen, Instituten und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Aufsicht von für die Ausbildung verantwortlichen Ärztinnen / Ärzten. Einen Monat des Wahlstudienjahres kann für die Masterarbeit geplant und angerechnet werden.
Informationen zum Wahlstudienjahr im Ausland und zu den Austauschprogrammen mit drei amerikanischen Universitäten finden Sie unter Mobilität / International Exchangesowie auf VAM.
Untenstehend finden Sie die detaillierten Richtlinien sowie Kataloge zur Übersicht über das Angebot an Spitälern oder Arztpraxen.

