Spesengesuch für Kongressbesuche Assistierende und Dozenten
1. Kongressgesuche - Abgabetermine
| Für Kongresse: | Abgabetermin des Gesuches: |
| Im 1. Quartal | 1. Dezember des Vorjahres |
| Im 2. Quartal | 1. März |
| Im 3. Quartal | 1. Juni |
| Im 4. Quartal | 1. September |
Wichtige Hinweise:
- Das Gesuch kann online ausgefüllt werden. Es muss jedoch auf Papier ausgedruckt und an die darauf erwähnte Adresse geschickt werden.
- Zu einem von der Medizinischen Fakultät festgesetzten Pauschalbetrag berechtigt sind: TitularprofessorInnen, PostdoktorandInnen, Doktorierende, Oberassistierende, Assistierende, AssistenzärztInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, OberärztInnen, leitende ÄrztInnen und AbteilungsleiterInnen.
- Es werden nur Gesuche für Kongresse und Workshops berücksichtigt (keine Laborbesuche, keine Kurse).
- Die/der Teilnehmende muss einen eigenen Beitrag leisten entweder in Form eines Vortrages oder eines Posters. Ein Abstract muss dem Gesuch beigelegt werden.
- Pro GesuchstellerIn und Kalenderjahr sind 2 Gesuchseingaben möglich.
- Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie keine anderweitige Unterstützung für diese Reise beanspruchen.
- Für Kongresse in der Schweiz gibt es keine Spesenbeiträge.
- Zu spät oder unvollständig eingereichte Gesuche werden nicht behandelt.
2. Antragsformular
Das Antragsformular kann als Word-Datei abgerufen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Dekanat der Medizinischen Fakultät, Herr Marc Steinmann, Tel. 044 634 10 86 oder marc.steinmann(at)dekmed.uzh.ch.
